Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen SeeschiffenOnline erledigen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde?

    Die Ausstellung der Personenstandsurkunden erfolgt in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod, Lebenspartnerschaft) ereignet hat.

    Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister
    • Lebenspartnerschaftsregister

    Eine Auskunft über die Geburtszeit wird nicht mehr ausgestellt. Um einen Nachweis über Ihre Geburtszeit zu erhalten, kann stattdessen eine Geburtsurkunde beantragt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Onlinebestellung Ihren eingescannten Personalausweis oder Reisepass hochladen müssen.

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    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt/Urkundenanforderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Herford

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Jede erste Urkunde = 10,00 €

    Jede weitere gleichartige Urkunde = 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de