Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde?
Die Ausstellung der Personenstandsurkunden erfolgt in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod, Lebenspartnerschaft) ereignet hat.
Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsregister
Eine Auskunft über die Geburtszeit wird nicht mehr ausgestellt. Um einen Nachweis über Ihre Geburtszeit zu erhalten, kann stattdessen eine Geburtsurkunde beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Onlinebestellung Ihren eingescannten Personalausweis oder Reisepass hochladen müssen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Formulare
Hinweise für Herford
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
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- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Jede erste Urkunde = 10,00 €
Jede weitere gleichartige Urkunde = 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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