Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Datteln
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt des Sterbeortes.
Folgende Urkunden stellt Ihnen das Standesamt aus:
- Sterbeurkunde (DIN-A4- oder Stammbuchformat)
- Mehrsprachige Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Zahlung in bar und per Girocard ist möglich.
Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.
Bitte vergewissern Sie sich, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. Für Sterbeurkunden ist das Standesamt der Sterbeortes zuständig.
Hinweise
Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv der Stadt Datteln.
Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
Sterberegister - 30 Jahre
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an.
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro
Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro
Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Die Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020