Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen, sobald der Sterbefall im Standesamt beurkundet wurde.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f0dbc5acb19603530f98513f0d408943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personenstandsurkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33294

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Für nahe Verwandte:

    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise:
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Für Geschwister der verstorbenen Person:

    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung

    Bei Abholung durch eine Vertretung:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass

    Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:

    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel:
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.

    Online

    Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/show
    Die Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt.

    Vor Ort

    Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
    Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de