Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis AusstellungOnline erledigen

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Der Antrag kann auch online im Portal ELSA - ELektronischen Schwerbehinden-Antrag - gestellt werden.

    Ferner erhalten Betroffene im Portal Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_85d5ba56c7c800ad569e726bc5e818d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben, § 64 Abs. 1 SGB X

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Seit dem 01.01.2008 gehört es zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen festzustellen, ob eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Dieser Vorgang heißt Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.

    Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.

    Die Mitarbeiter sind während der Servicezeiten und nach Terminvereinbarung für Sie erreichbar. Die Büros sind über den Eingang des Gebäudeteils C barrierefrei erreichbar.

    Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de