Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Über den beigefügten Link erreichen Sie die Onlinedienste zur Durchführung des Schwerbehindertenrechtes in NRW.
Dort können Sie- einen Antrag auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung, der Feststellung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen (ELSA).
- den Stand der Bearbeitung des von Ihnen bereits gestellten Schwerbehindertenantrages erfahren (VRONI).
- ein elektronisches Lichtbild für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises an die für Sie zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bereitstellen (ELISA).
Vordrucke für Erst- und Änderungsanträge werden an der Infothek des Rathauses und im Koordinationsbüro "Rund ums Alter", Rathausplatz 1 ausgegeben.
Für die Entscheidung zuständig ist das Versorgungsamt Aachen, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, Tel. 0241/51980.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann außer vom Versorgungsamt auch im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn keine neue Feststellung des Behinderungsgrades oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich ist. Außerdem muss noch ein freies Verlängerungsfeld vorhanden sein.
Beim Ausfüllen der Anträge bietet Unterstützung die RoSe (RodaSenioren) in den regelmäßigen Sprechstunden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Unterlagen für die Verlängerung eines Ausweises:
- Schwerbehindertenausweis,
- Personalausweis oder Reisepass,
- 1 Lichtbild (nur bei Neuausstellung)
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath