Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen
- G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- H (Hilflos)
- BL (Blind)
- GL (Gehörlos)
eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.
Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.
Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wesel
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Kosten sind abhängig von der Gültigkeit der Wertmarke. Sie betragen seit dem 01.01.2021: - für die Einjahreswertmarke: 91,00€
- für die Halbjahreswertmarke: 46,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Eine kostenlose Wertmarke erhalten Sie, wenn
- in Ihrem Ausweis die Merkzeichen "H" oder "BL" eingetragen sind oder
- Sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeldgesetz nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Bürgergeld nach § 19 ff SGB II - oder
- Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - §§ 27 bis 40 und 41 bis 46 SGB XII - bzw. Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder Leistungen nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Ausstellung eines neuen Beiblattes wegen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer
Besitzen Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer darüber informiert, was Sie tun müssen, um die Freifahrt weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dieses Informationsschreibens.
Verlust eines Beiblattes
Nach schriftlicher Bestätigung, dass das Beiblatt mit Wertmarke verloren gegangen ist, kann ein Ersatzbeiblatt ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Wesel