Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

    • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
    • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    • H (Hilflos)
    • BL (Blind)
    • GL (Gehörlos)

    eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.

    Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.

    Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53f49de85acbc242ed66abb5d37f880b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    56-1-2 Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4980

    Fax: 0281 207-4054

    E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Kosten sind abhängig von der Gültigkeit der Wertmarke. Sie betragen seit dem 01.01.2021:
    • für die Einjahreswertmarke: 91,00€
    • für die Halbjahreswertmarke: 46,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Eine kostenlose Wertmarke erhalten Sie, wenn

    • in Ihrem Ausweis die Merkzeichen "H" oder "BL" eingetragen sind oder
    • Sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen beziehen:
      • Bürgergeldgesetz nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Bürgergeld nach § 19 ff SGB II - oder
      • Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - §§ 27 bis 40 und 41 bis 46 SGB XII - bzw. Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder
      • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder Leistungen nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG).

    Ausstellung eines neuen Beiblattes wegen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer

    Besitzen Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer darüber informiert, was Sie tun müssen, um die Freifahrt weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dieses Informationsschreibens.

    Verlust eines Beiblattes

    Nach schriftlicher Bestätigung, dass das Beiblatt mit Wertmarke verloren gegangen ist, kann ein Ersatzbeiblatt ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de