Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis AusstellungOnline erledigen

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr bundesweit kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. Für Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen. Zuschlagspflichtige Zugverbindungen sind davon ausgenommen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_251a17d3461216962e860abcadb7eced

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: schwerbehindertenausweis@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Beiblatt, Sofern Sie Sozialleistungen beziehen und somit zum kostenlosen Bezug berechtigt sind, müssen die entsprechenden Bescheide des Leistungsträgers wie Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bis zum 5. eines Monats muss der überwiesene Betrag eingegangen sein um für den laufenden Monat das jeweilige Beiblatt zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als: Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder Blinder mit dem Merkzeichen "BL" Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 91,00 Euro oder halbjählich 46,00 Euro bezahlen als: Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G" außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL" Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de