Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr bundesweit kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. Für Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen. Zuschlagspflichtige Zugverbindungen sind davon ausgenommen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Bis zum 5. eines Monats muss der überwiesene Betrag eingegangen sein um für den laufenden Monat das jeweilige Beiblatt zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als: Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder Blinder mit dem Merkzeichen "BL" Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 91,00 Euro oder halbjählich 46,00 Euro bezahlen als: Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G" außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL" Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
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Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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