Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können, die Beeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Menschen sind im Sinne des SGB IX, Teil 3, schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Schwerbehindertenausweis
Zum Nachweis der Schwerbehinderung stellt das Amt für Soziales und Wohnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den jeweiligen Anspruch auf Nachteilsausgleiche kennzeichnen.
Der Schwerbehindertenausweis enthält keine Angaben zu den einzelnen Gesundheitsstörungen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-50583
Fax: +49 201 88-50510
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Erstantrag und Änderungsantrag nach Schwerbehindertenrecht
- Einlegeblatt für Antragsvordruck SB 5 26a Adressen Kommune
- ELSA Online-Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende Anschrift:
Schwerbehindertenangelegenheiten
für die Städte Mülheim, Essen Oberhausen
Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Eine persönliche Abgabe ist aufgrund des eingeschränkten Serviceangebots aktuell nicht möglich.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
SGB IX
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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