Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wenn Sie eine verlorene Sache (Fundsache) in Kamen finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Bürgerbüro (hier in seiner Funktion als Fundbüro) unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für geringwertige Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder andere Gegenstände, zerrissene Wäschestücke).
Bei gefundenen Sachen, die nicht mehr als 10,00 € wert sind, besteht keine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, wohl aber gegenüber dem Verlierer.
Die Fundsachen werden im Bürgerbüro angenommen, registriert und wenn möglich der Eigentümerin oder dem Eigentümer zurückgegeben.
Der Finder kann nach § 971 BGB Finderlohn verlangen.
Konnte die Eigentümerin/ der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt werden, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, sofern er Anspruch auf die Fundsache (Eigentumserwerb) geltend gemacht hat. Verzichtet der Finder auf sein Recht zum Erwerb des Eigentums, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Diese Fundgegenstände werden zweimal im Jahr öffentlich im Foyer der Stadthalle meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert.
Wenn Sie in Kamen etwas verloren haben, können Sie im Bürgerbüro persönlich, schriftlich, telefonisch, online oder per E-Mail nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand von einem Finder abgegeben wurde.
Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis ein Gegenstand gefunden und abgegeben wird.
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. weitere Unterlagen, je nach Art der Fundsache (z. B. Kaufvertrag, Handyvertrag)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
wenige Stunden bis 2 Tage
Kosten
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Kamen