Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben einen Wertgegenstand wie zum Beispiel Personalausweis, Mobiltelefon oder Schlüssel verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Möglicherweise sind Ihre verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände bei uns im Fundbüro abgegeben worden.
Hier haben wir eine Übersicht von diversen Fundsachen zusammengestellt. Was Sie bei Verlust von Wertgegenständen konkret tun können und welche unterschiedlichen Abholmöglichkeiten angeboten werden, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten für die unterschiedlichen Fundsachen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
wenige Stunden bis 2 Tage
Kosten
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Beachten Sie bitte, dass Sie unter Umständen bei Abholung eine Aufbewahrungsgebühr zahlen müssen! Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Wert des Gegenstandes.
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023