Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh ist für die Kreisstraßen einschließlich der straßenbegleitenden Radwege an den Kreisstraßen und den dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) innerhalb seiner Kreisgrenzen zuständig.
Für Gehwege, Parkplätze und die Straßenbeleuchtung in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig.
Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreisstraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.
Bei Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, wie Anbauten und Zufahrten, Leitungen in Straßen, Ampelanlagen, Auskünfte zu Straßendaten und Verkehrsbelastungen sowie zu Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten beraten die sachkundigen Ansprechpartner des Sachgebietes Straßenbau (4.4.3) der Abteilung Tiefbau (4.4) bei der Kreisverwaltung Gütersloh.
Was sind Kreisstraßen?
Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.
Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K 30).
Straßenschäden
Haben Sie Schäden an Kreisstraßen entdeckt? Bitte melden Sie uns diese Schäden! Zur Behebung des Schadens benötigen wir einige Informationen über die Art des Schadens (z.B. Löcher oder Risse in der Fahrbahndecke, Sichtbehinderung durch Sträucher oder Bäume, Wasser steht im Graben und kann nicht abfließen).
Herzlichen Dank!
Ansprechpartner für andere Straßen
- Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen: Straßen.NRW (Telefon: 0521/1082-0, eMail: kontakt.rnl.owl@strassen.nrw.de)
- Gemeindestraßen: Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name Zuständigkeit Paul Holke (Sachgebietsleiter) Bei Fragen zu Baustellen an Kreisstraßen Silvia Merkentrup Bei Fragen zur Planung von Kreisstraßen Andreas Neudorf Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen Heiko Nitsch Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen Martin Pollmeier Bei Fragen zu Brücken an Kreisstraßen Markus Schwarze Bei Fragen zur Unterhaltung Kreisstraßen und zum Winterdienst Georg Stiens Bei Fragen zur Unterhaltung der Kreisstraßen und zum Winterdienst
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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