Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh ist für die Kreisstraßen einschließlich der straßenbegleitenden Radwege an den Kreisstraßen und den dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) innerhalb seiner Kreisgrenzen zuständig.

    Für Gehwege, Parkplätze und die Straßenbeleuchtung in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig.

    Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreisstraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.

    Bei Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, wie Anbauten und Zufahrten, Leitungen in Straßen, Ampelanlagen, Auskünfte zu Straßendaten und Verkehrsbelastungen sowie zu Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten beraten die sachkundigen Ansprechpartner des Sachgebietes Straßenbau (4.4.3) der Abteilung Tiefbau (4.4) bei der Kreisverwaltung Gütersloh.

    Was sind Kreisstraßen?
    Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.

    Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K 30).

    Straßenschäden
    Haben Sie Schäden an Kreisstraßen entdeckt? Bitte melden Sie uns diese Schäden! Zur Behebung des Schadens benötigen wir einige Informationen über die Art des Schadens (z.B. Löcher oder Risse in der Fahrbahndecke, Sichtbehinderung durch Sträucher oder Bäume, Wasser steht im Graben und kann nicht abfließen).

    Herzlichen Dank!

    Ansprechpartner für andere Straßen

    • Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen: Straßen.NRW (Telefon: 0521/1082-0, eMail: kontakt.rnl.owl@strassen.nrw.de)
    • Gemeindestraßen: Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung



    Zuständige Mitarbeiter/innen
    Name Zuständigkeit       Paul Holke (Sachgebietsleiter) Bei Fragen zu Baustellen an Kreisstraßen       Silvia Merkentrup Bei Fragen zur Planung von Kreisstraßen       Andreas Neudorf Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen       Heiko Nitsch Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen       Martin Pollmeier Bei Fragen zu Brücken an Kreisstraßen       Markus Schwarze Bei Fragen zur Unterhaltung Kreisstraßen und zum Winterdienst       Georg Stiens Bei Fragen zur Unterhaltung der Kreisstraßen und zum Winterdienst      

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.3: Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Reckenberg 2

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de