Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Von den Schutzvorschriften und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Gelsenkirchen können auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde Befreiungen erteilt werden.
    Zur Erteilung dieser Befreiungen sind teilweise Verfahren, über die der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu entscheiden hat, erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091694405

    E-Mail: frank.schaeble@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Mindestgebühr: 30 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de