Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung
Hinweise für Gelsenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Von den Schutzvorschriften und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Gelsenkirchen können auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde Befreiungen erteilt werden.
Zur Erteilung dieser Befreiungen sind teilweise Verfahren, über die der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu entscheiden hat, erforderlich.
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694405
E-Mail: frank.schaeble@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Mindestgebühr: 30 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen