Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Zum Schutz des ländlichen Freiraumes, insbesondere der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sind für eine Vielzahl von Vorhaben wie z.B. baulichen Anlagen, Leitungslegungen oder auch Veranstaltungen naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich. Diese Zulassungen können naturschutzrechtliche Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen sein. Welche Zulassungen genau erforderlich sind, hängt von der Lage und der Art des Vorhabens sowie der baurechtlichen Einordung ab. Die Anträge zu den Zulassungen werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) von der unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt bearbeitet. Bei Befreiungen ist auch noch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde mit in die Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens einzubeziehen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Gemarkung, Flur, Flurstück(e) (Katasterinformationen erhalten Sie z.B. beim Fachbereich Geoinformation oder auf tim-online.
- Eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan und entsprechende Entwurfszeichnungen
- Ausgefülltes Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Protokoll A finden Sie hier.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühren (zwischen 30,00 und 5.000,00 EUR) - Die Gebühren werden aufwandsbezogen und nach Baukosten berechnet (Tarifstelle 15b). Der Gebührenbescheid wird Ihnen in einem separaten Schreiben postalisch zugestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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