Kultur- und Tourismustaxe
Bettensteuer
Hinweise für Königswinter
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Hinweise für Königswinter
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königswinter
Der Steueranmeldung sind zunächst keine Unterlagen beizufügen. Der Berherbergungsbetrieb ist allerdings verpflichtet, Belege über Beherbergungen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und der Stadt Königswinter auf Verlangen vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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