Rückkehrförderung für Ausländer

    Rückkehrförderung für Ausländer

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Für Asylbewerber/innen im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber/innen oder Flüchtlinge können finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

    Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen.

    Voraussetzungen

    Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde. Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, mangelnde Bereitschaft zur Neubeschaffung des Passes, Angabe einer falschen Identität), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.

    Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen im erforderlichen Umfang erbracht. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Asylbewerberleistungen.

    Betreuungsdienst von Flüchtlingen

    Die Stadt Baesweiler stellt die Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Flüchtlinge sicher. Darüber hinaus werden die Personen bei alltäglichen Angelegenheiten beraten und unterstützt, wie beispielsweise bei der Suche nach Ärzten, Apotheken oder Fachgeschäften im Stadtgebiet Baesweiler und darüber hinaus.

    Des Weiteren wird eine Hilfestellung bei der Vorbereitung von Behördengängen geleistet sowie Unterstützung beim Verständnis des Schriftverkehres mit anderen Behörden und Institutionen. Außerdem wird auf geeignete Sprach - und Integrationskurse sowie auf andere Hilfsangebote und Netzwerke im Stadtgebiet und der näheren Umgebung hingewiesen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de