Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als RückkehrerOnline erledigen

    Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
    Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt. Dabei sind auch Deutsche, die zwischen dem 42. Tag (28. April 2024) und dem 21. Tag (19. Mai 2024) vor der Wahl ihren Wohnsitz vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland verlegen, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt.

    Dieser Personenkreis wird allerdings nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen! Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde eingegangen sein!

    Weitere Informationen zur Antragstellung und zur Wahlberechtigung können dem im Antrag enthaltenen Merkblatt (Seiten 5 und 6) entnommen werden.

    Weiterführende Hinweise gibt es auch auf den Seiten der Bundeswahlleiterin. Klicken Sie dazu bitte auf diesen Link!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d1a520919e50dc3bb6da5832a11b7f4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-505

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:

    • sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
    • als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
      als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
      als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
    • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de