Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Vollzeitpflege sichert für einen unbestimmten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn Kinder längerfristig nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können.
Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, um die erforderliche Erlaubnis von uns zu erhalten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Bewerbungsbogen
Bitte nutzen Sie den Vordruck unter Downloads und Infos. - Gesundheitszeugnis
Ein Attest muss für Sie persönlich sowie für alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt vorgelegt werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für behandelnde Ärzt*innen unter Downloads und Infos. - Führungszeugnis
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis ist gebührenfrei. Sie können es im Kundenzentrum Ihrer Wahl beantragen. - Lebensbericht
Wir würden Sie gerne näher kennenlernen. Dazu brauchen wir von Ihnen einen Lebensbericht. Eine Anleitung finden Sie unter Downloads und Infos.
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
Hinweise für Köln
Rechtsgrundlage(n)
§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023