Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Vollzeitpflege sichert für einen unbestimmten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn Kinder längerfristig nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können.

    Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, um die erforderliche Erlaubnis von uns zu erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d40f2011aae1e0396fcb37324f051dfc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24372

    Fax: 0221 / 221-24398

    E-Mail: pflegekinderdienst@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Bewerbungsbogen
      Bitte nutzen Sie den Vordruck unter Downloads und Infos.
    • Gesundheitszeugnis
      Ein Attest muss für Sie persönlich sowie für alle anderen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt vorgelegt werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für behandelnde Ärzt*innen unter Downloads und Infos.
    • Führungszeugnis
      Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis ist gebührenfrei. Sie können es im Kundenzentrum Ihrer Wahl beantragen.
    • Lebensbericht
      Wir würden Sie gerne näher kennenlernen. Dazu brauchen wir von Ihnen einen Lebensbericht. Eine Anleitung finden Sie unter Downloads und Infos.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de