Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Herne
Sie haben sich als Einzelperson oder Team dazu entschlossen, bei der kommenden Wahl ehrenamtlich, diskret und unparteiisch als Wahlhelfer*in in einem Wahlvorstand in Herne mit zu unterstützen. Das Wahlwochenende bzw. den Wahltag halten Sie sich persönlich von privaten Terminen frei und helfen bei der Durchführung der kommenden Wahl bis zur Ergebnisfeststellung am Abend. Von Wahlvorsteher*in, stellvertretende Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in bis Beisitzer*innen werden ehrenamtliche Helfer*innen benötigt.
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Ansprechpartner
Abteilung 22/0 - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1609
Fax: 02323 161233-9207
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 46c Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne