BürgermeisterwahlOnline erledigen

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Sie haben sich als Einzelperson oder Team dazu entschlossen, bei der kommenden Wahl ehrenamtlich, diskret und unparteiisch als Wahlhelfer*in in einem Wahlvorstand in Herne mit zu unterstützen. Das Wahlwochenende bzw. den Wahltag halten Sie sich persönlich von privaten Terminen frei und helfen bei der Durchführung der kommenden Wahl bis zur Ergebnisfeststellung am Abend. Von Wahlvorsteher*in, stellvertretende Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in bis Beisitzer*innen werden ehrenamtliche Helfer*innen benötigt.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 22/0 - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1609

    Fax: 02323 161233-9207

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de