Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Hamm
In der Stadt Hamm werden folgende Wahlen und Abstimmungen organisiert und durchgeführt:
- Europawahlen ( Ergebnisse Europawahl am 26.05.2019)
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen
- Integrationsratswahlen
- Bürgerentscheide
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 46c Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Hamm