BürgermeisterwahlOnline erledigen

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de