Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 46c Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -120, -246 oder -117 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer werden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern sowie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bereitgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Alfter