Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken beantragen
Hinweise für Euskirchen
Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Mitbewohner oder Nachbarn.
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
zur Person des Betreibers oder der Betreiberin, der Gesellschafter:innen (z.B. bei GbR, KG) oder der Geschäftsführer:innen (z.B. bei GmbH):
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung Insolvenzgericht
- Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis/Vermögensverzeichnis)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
zur Gesellschaft:
- Handelsregistereintrag
- Gesellschaftsvertrag
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
- Bescheinigung Insolvenzgericht
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal
zur beantragten Einrichtung (Privatkrankenanstalt):
- Nachweis über die ärztliche Leitung der Einrichtung (Vertrag) und Nachweis einer für die Fachrichtung der Klinik einschlägig abgeschlossenen Weiterbildung (Facharzt);
- bei mehreren Fachrichtungen sind für jede Fachrichtung Nachweise zu führen.
- Lebenslauf der ärztlichen Leitung
- Nachweis der Vertretung der ärztlichen Leitung durch einen Arzt gleicher Qualifikation (Vertrag, Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung)
- Nachweise über das in der Klinik tätige Personal (Arbeitsverträge, Qualifikationen, Approbations und Facharzturkunden)
- Nachweis der Kooperationen
- bei externen Leistungen Anästhesie
- bei Anbindung eines Labors
- bei Anbindung anderer Einrichtungen für Therapiemaßnahmen und medizinisch-technische Leistungen
- bei Anbindung an eine Geburtshilfeabteilung eines Krankenhauses
- bei Anbindung an eine Notfall-Labordiagnostik
- bei Anbindung einer Wäscherei, Catering etc.
- Kopie des Textteiles der Baugenehmigung
- Kastasteramtlicher Lageplan des Hauses mit Himmelsrichtung
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte mit Angabe der Maße der Räume, Fenster und Türen sowie der Zweckbestimmung der Räume und Bettenanzahl je Zimmer)
- Bau und Betriebsbeschreibung (d.h., der Lage des Grundstückes, der Bausubstanz, der Einrichtung der Patienten- und Behandlungszimmer, Beschreibung des Betriebsablaufs, der Indikationen, sowie Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen je Indikation, der Vorsorge zur Beherrschung von Komplikationen oder Notfällen dienenden apparativen Ausstattung und organisatorischen Maßnahmen sowie Angaben zur Patientenverpflegung, Ruf- und Gefahren-Meldeanlagen, Sicherheitsstromversorgung, raumlufttechnische Anlagen (Betten-)Aufzügen, Hygienegutachten und -plan)
- Belegungsübersicht mit laufender Nummerierung der Räume nach den Plänen
- Stellenplan (SollZustand), der die beabsichtigte personelle Besetzung im medizinischen und pflegerischen Bereich wiedergibt, einschließlich der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse
- Indikationsverzeichnis
- Dienstanweisungen für die Ärzte und das Pflegepersonal, insbesondere Regelung des Bereitschaftsdienstes
- Bestellung eines hygienebeauftragten Arztes und Vorlage des Fortbildungsnachweisen
- Durchführung und Vorlage der Bedarfsberechnung zur Beschäftigung einer Hygienefachkraft
- Angaben zu weiteren Hygienebeauftragten im Sinne von (Hygienebeauftragte in der Pflege, Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Funktion)
- Vorlage des Vertrags über die Beratung durch eine Krankenhaushygienikerin/ einen Krankenhaushygieniker
Ggf. wird die zuständige Behörde weitere erforderliche Unterlagen von Ihnen verlangen.
Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf die Erteilung der Konzession für die Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik.
Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Nachbarn oder Mitbewohner.
Vor Erteilung der Konzession hat die Konzessionsbehörde vor der Konzessionserteilung über evtl. Nachteile bzw. Gefahren für Nachbarn oder Mitbewohner die Ortspolizei- und die Gemeindebehörden zu hören (Einholung von Stellungnahmen):
- Bestätigung der Ärztekammer, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet und auch keine berufsgerichtlichen Verurteilungen ausgesprochen worden sind (ärztliche Leitung und Vertretung)
- falls vormals eine Wohnraumnutzung stattgefunden hat, Genehmigung zur Umwidmung/Zweckentfremdung
- Stellungnahme der Feuerwehr (Brandschutz/Fluchtwege).
Die Konzession erlischt, wenn der Inhaber/ die Inhaberin innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Konzessionierung nach der Gewerbeordnung bei der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung betrieben werden soll.
- Nach dem Eingang des Antrags wird durch die zuständige Stellegeprüft, ob in der Klinik eine ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung durch entsprechendes Personal sichergestellt ist, ob die räumlichen Voraussetzungen für einen Klinikbetrieb vorhanden sind
- Im Rahmen dieser Überprüfung werden die entsprechenden Fachbehörden, wie z. B. das Gesundheitsamt, die Bauaufsichtsbehörde und die Lebensmittelüberwachungsbehörde einbezogen
- Anschließend erhalten Sie die Entscheidung der zuständigen Stelle
Fristen
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Die Konzession wird unbefristet erteilt, solange keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden
Bearbeitungsdauer
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Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.
Kosten
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Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Tarifstelle 12.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zu § 11 der Verwaltungsgebührenordnung und beträgt derzeit:
- 1.020 Euro (bis zu 10 Betten),
- 2.040 Euro (bis zu 20 Betten),
- 3.060 Euro (bis zu 30 Betten),
- je weitere angefangene 10 Betten zzgl. 600 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gemäß dem Gesetz werden nur private Krankenanstalten erfasst, die gewerbsmäßig, das heißt mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Tageskliniken, Praxiskliniken oder sonstige Einrichtungen, in denen medizinische Leistungen ausnahmslos ambulant erbracht werden, werden nicht erfasst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) am 07.06.2023
Stichwörter
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