E-Kennzeichen (Kennzeichen für Elektrofahrzeuge)
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge Bevorrechtigungen erhalten dürfen.
Die Ausgestaltung des Kennzeichens folgt der technischen Ausgestaltung des sogenannten Oldtimerkennzeichens mit dem Unterschied, dass statt des Kennbuchstabens "H" der Kennbuchstabe "E" hinter der Erkennungsnummer anzufügen ist.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist das "E" in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken.
Nutzen für die Bürger*innen:
Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen, soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben,
- Parkplätze an Ladesäulen
- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
- Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen und
- einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge nutzen.
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland gibt es eine E-Plakette.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Siehe Liste der berechtigten Fahrzeuge.
Rechtsgrundlage(n)
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Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Sofort
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 27,60 € für den Nachtrag als E-Kennzeichen.
- Bei Erstzulassung fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung an. Für den Eintrag als E-Kennzeichen werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.
- Die blaue E-Plakette kostet 11,00 € für ausländische Fahrzeuge.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen