Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für den Bereich des Rodebachs südlich von Gangelt/Mindergangelt bestand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landschaftsplans II/5 "Selfkant" der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Gangelt, so dass dieser Bereich seinerzeit nicht in den Geltungsbereich des Landschaftsplans II/5 einbezogen wurde.

    Im Verfahren zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die "Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg" Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg, Gemeinden Gangelt und Waldfeucht vom 09.06.2006, in der Fassung der Änderung vom 05.09.2006, wurde seitens der Gemeinde Gangelt signalisiert, dass der Bebauungsplan Nr. 6 aufgehoben werden soll. Dementsprechend erfolgte für den in der Karte grün gekennzeichneten Bereich mittels der LSG-VO eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.

    Für diesen Bereich hat somit die Ordnungsbehördliche Verordnung Gültigkeit. In allen anderen Bereichen der Gemeinde Gangelt gilt der Landschaftsplan II/5 "Selfkant".

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    Natur und Landschaft

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    52525 Heinsberg

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 03.06.2024

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