Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Ausführliche Informationen zu anstehenden Wahlen wie z. B. Wahlhelferbewerbung, Wahllokalsuche oder die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_61a98e9fc3d5cc75036bcb64b0812bbf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495251 88-11188

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2A zur Europawahlordnung

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
    wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
    • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de