allgemeinbildende SchulenOnline erledigen

    Informationen zu allgemeinbildenden Schulen

    Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden Sie zur Schulanmeldung eingeladen. Hierbei ist zunächst ausschlaggebend, ob das Kind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Petershagen hat. Grundsätzlichen können Sie die Grundschule und die Schulart frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird.

    In der Einladung teilt die Verwaltung Ihnen die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit, das weitere Verfahren wird dann von der Schule direkt mit den Eltern abgewickelt. 

    Eine Übersicht der Schulen in Petershagen sowie die entsprechenden Seiten finden Sie im Schulportal der Stadt Petershagen.

    Wenn Sie sich über die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule sowie über mögliche Kostenerstattungen informieren möchten, öffnen Sie die Dienstleistung Schülerbeförderung.

    Informationen zum Thema Einschuluntersuchung finden Sie hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9a06dcd4dc06bfb90de891c864f7db64

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städt. Gymnasium Petershagen, Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtische Sekundarschule Petershagen - Sekundarstufe I -, Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bultweg

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schule, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Formulare

    unterschiedlich je nach Schulform

    Voraussetzungen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Die Bestimmung der nächstgelegenen Schule richtet sich nach § 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Danach ist die nächstgelegene Schule die Schule mit dem kürzesten Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und dem Eingang des Schulgrundstücks.

    Folgende Geburtsjahrgänge sind für die Einschulung maßgebend:

    Einschulung zum Schuljahr Geburtsjahrgänge 2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016 2023/2024 01.10.2016 - 30.09.2017 2024/2025 01.10.2017 - 30.09.2018

     

    Eine vorzeitige Einschulung auf Antrag ist möglich. Dieser Antrag ist bei der Schule zu stellen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de