Informationen zu allgemeinbildenden Schulen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden Sie zur Schulanmeldung eingeladen. Hierbei ist zunächst ausschlaggebend, ob das Kind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Petershagen hat. Grundsätzlichen können Sie die Grundschule und die Schulart frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird.
In der Einladung teilt die Verwaltung Ihnen die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit, das weitere Verfahren wird dann von der Schule direkt mit den Eltern abgewickelt.
Eine Übersicht der Schulen in Petershagen sowie die entsprechenden Seiten finden Sie im Schulportal der Stadt Petershagen.
Wenn Sie sich über die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule sowie über mögliche Kostenerstattungen informieren möchten, öffnen Sie die Dienstleistung Schülerbeförderung.
Informationen zum Thema Einschuluntersuchung finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
unterschiedlich je nach Schulform
Formulare
unterschiedlich je nach Schulform
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Die Bestimmung der nächstgelegenen Schule richtet sich nach § 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Danach ist die nächstgelegene Schule die Schule mit dem kürzesten Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und dem Eingang des Schulgrundstücks.
Folgende Geburtsjahrgänge sind für die Einschulung maßgebend:
Einschulung zum Schuljahr Geburtsjahrgänge 2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016 2023/2024 01.10.2016 - 30.09.2017 2024/2025 01.10.2017 - 30.09.2018
Eine vorzeitige Einschulung auf Antrag ist möglich. Dieser Antrag ist bei der Schule zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Petershagen