Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.

    Die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de