Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.
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Weitere Informationen
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https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/wassergefaehrdende-stoffe/
Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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