Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenOnline erledigen

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe aus Anlagen auslaufen und oberirdische Gewässer und dem Grundwasser verunreinigen. Dabei geht es nicht nur um spektakuläre Schäden, sondern auch um kleine Leckagen (Tropfverluste) die auf den ersten Blick nicht sichtbare Schädigungen von Wasserorganismen, wie Algen oder Kleinkrebsen verursachen können. Außerdem kann es zu einer akuten Gefährdung der Trinkwasserversorgung kommen.

    Wichtig ist, dass jeder Unfall, bei dem wassergefährdende Stoffe/Gemische auslaufen und zu befürchten ist, dass diese Stoffe/Gemische in den Boden oder ein Gewässer gelangen, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Neben den örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen, sind dies auch die zuständigen Umweltschutzbehörden.

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de