Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Gewerbe, Wassergefährdende Stoffe in der gewerblichen und industriellen Nutzung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Haben Sie Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe (z. B. Kraftstoffe, Heizöl, Lösungsmittel, Laugen, Säuren) die geeignet sind Wasser zu verunreinigen. Die Verwendung muss so gesichert sein, dass eine Verunreinigung des Wassers nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Ob dies für Ihre Anlage zutrifft, erfahren Sie bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b81631163657821e865318de19418e19

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/3 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Benötigt wird das Formular "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in gewerblicher und industrieller Nutzung, Eignungsfeststellung" und die dort aufgeführten Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 - 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den im Merkblatt genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig, beachten Sie bitte dazu das Merkblatt.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de