Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Werl
§ 7 Bauordnung (BauO) NRW 2018 regelt die Teilung von Grundstücken. Eine Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn das zu teilende Grundstück bebaut ist. Die Zulässigkeit einer Teilung kann unter anderem abhängig sein von den neu entstehenden Grenzabständen, der Frage der Erschließung und brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Prüfung der Zulässsigkeit ist die Vorlage einer Flurkarte mit Einzeichnung der neu entstehenden Grenzen "in roter Farbe" zum entsprechenden Antrag erforderlich. Gegebenenfalls können weitere Angaben zur Prüfung notwendig werden, zum Beispiel eine Berechnung der Abstandfläche hinsichtlich der neu entstehenden Grenzen. In der Regel werden die Teilungsanträge über das Kataster- und Vermessungsamt beziehungsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in der Abteilung Bauordnung eingereicht.
Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan, Maßstab mindestens 1:500 beizufügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:
- Formloser Antrag mit Angabe des Kostenträgers.
- Amtlicher Lageplan in vierfacher Ausfertigung (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von der Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als sechs Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Je nach Umfang und der Prüfung zum Teilungsantrag.
Kosten
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Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens 50 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.
Zahlungsarten: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022