Grundstücksteilung Genehmigung

    Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    § 7 Bauordnung (BauO) NRW 2018 regelt die Teilung von Grundstücken. Eine Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn das zu teilende Grundstück bebaut ist. Die Zulässigkeit einer Teilung kann unter anderem abhängig sein von den neu entstehenden Grenzabständen, der Frage der Erschließung und brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Prüfung der Zulässsigkeit ist die Vorlage einer Flurkarte mit Einzeichnung der neu entstehenden Grenzen "in roter Farbe" zum entsprechenden Antrag erforderlich. Gegebenenfalls können weitere Angaben zur Prüfung notwendig werden, zum Beispiel eine Berechnung der Abstandfläche hinsichtlich der neu entstehenden Grenzen. In der Regel werden die Teilungsanträge über das Kataster- und Vermessungsamt beziehungsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in der Abteilung Bauordnung eingereicht.

    Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan, Maßstab mindestens 1:500 beizufügen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7895ad7e862413c4f94048de7f2761de

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen: 

    • Formloser Antrag mit Angabe des Kostenträgers.
    • Amtlicher Lageplan in vierfacher Ausfertigung (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von der Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als sechs Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
    • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
    • Gebührengesetz (GebG NRW)
    • Gebührenkatalog

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Je nach Umfang und der Prüfung zum Teilungsantrag.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens 50 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.

    Zahlungsarten: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de