Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hamm
Die Gebühren für die Teilungsvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Angaben zu den Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können dabei ebenfalls erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022