Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung

    Hinweise für Delbrück

    Auf Antrag wird eine Teilungsgenehmigung oder ein Negativzeugnis erstellt.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen (siehe hierzu untenstehenden Link).

    Zur Teilung eines unbebauten Grundstückes kann auf Antrag ein Negativzeugnis ausgestellt werden, welches die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der vorgesehenen Teilung bescheinigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7895ad7e862413c4f94048de7f2761de

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    E-Mail: bauordnung@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    • amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie)

    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100)

    Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde (Stadt Delbrück). Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Es fallen Kosten an, die je nach Fall individuell ermittelt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de