Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Durch die Teilung darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) widerspricht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
- Antragsformular "Grundstücksteilung/Negativzeugnis"
- Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wurde
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Minden
50,- € bis 500,- € (je gebildetes bebautes Grundstück oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück).
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022