Genehmigung einer Grundstücksteilung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Wie aus einem Grundstück zwei Grundstücke werden können, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
Für die Teilung bestimmter Grundstücke brauchen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich für
- bebaute Grundstücke,
- Grundstücke, die noch nicht bebaut sind, deren Bebauung aber schon genehmigt ist und
- Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.
Sie benötigen keine Teilungsgenehmigung
- wenn die Katasterbehörde oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Ihnen bescheinigt, dass die Teilung aus bauordnungsrechtlicher Sicht unbedenklich ist,
- bei unbebauten Grundstücken.
Wenn die die Teilung keiner Genehmigung bedarf, können Sie ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten.
Der Begriff bezieht sich nicht, wie vielfach angenommen, auf die Festlegung einer neuen Grenze im Gelände. Vielmehr definiert das Baugesetzbuch die Teilung als "Abschreibung eines Flurstücks oder Flurstücksteils von einem Grundbuchblatt".
Hierzu verlangt das Grundbuchamt des Amtsgerichtes, im Falle von bebauten Grundstücken, eine Teilungsgenehmigung von der Gemeinde. Auf Antrag wird geprüft, ob durch die Teilung bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Missstände entstehen und wie sich diese möglicherweise beseitigen lassen.
Ist die Teilung letztendlich zulässig, wird sie mit gleichzeitigem Erlass eines Gebührenbescheides genehmigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Original
Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Sie bekommen ihn beim Katasteramt des Kreises Lippe - Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück nach § 4 BauPrüfVO, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind
Die Antragsunterlagen legen Sie in 4-facher Ausfertigung vor.
- Unterschriebener schriftlicher Antrag
- Amtlicher Lageplan
- auf Anforderung evtl. weitere Bauunterlagen
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW (VwVfG NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Die Frist beträgt maximal drei Monate.
Kosten
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Je Teilungsgenehmigung: EUR 50,00 - 500,00
Negativzeugnis: EUR 50,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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