Grundstücksteilung GenehmigungOnline erledigen

    Genehmigung einer Grundstücksteilung

    Hinweise für Lippe

    Wie aus einem Grundstück zwei Grundstücke werden können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.

    Für die Teilung bestimmter Grundstücke brauchen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

    Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich für

    • bebaute Grundstücke,
    • Grundstücke, die noch nicht bebaut sind, deren Bebauung aber schon genehmigt ist und
    • Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.

    Sie benötigen keine Teilungsgenehmigung

    • wenn die Katasterbehörde oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Ihnen bescheinigt, dass die Teilung aus bauordnungsrechtlicher Sicht unbedenklich ist,
    • bei unbebauten Grundstücken.

    Wenn die die Teilung keiner Genehmigung bedarf, können Sie ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-6030

    Fax: +49 5231 6311-4711

    E-Mail: c.simou@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte im Original
      Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Sie bekommen ihn beim Katasteramt des Kreises Lippe
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück nach § 4 BauPrüfVO, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind

    Die Antragsunterlagen legen Sie in 4-facher Ausfertigung vor.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Je Teilungsgenehmigung: EUR 50,00 - 500,00

    Negativzeugnis: EUR 50,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de