Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine Genehmigung erforderlich. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die neuen Grenzen mit den Vorgaben des Bauordnungsrechts übereinstimmen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft insbesondere,
- ob auch nach der Teilung die erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden,
- die Erschließung der bebauten Teilflächen gesichert ist und
- Sicherheitsanforderungen an Grenzwände erfüllt sind.
Hinweis
Den Antrag auf Teilungsgenehmigung kann von der Bauherrin, dem Bauherrn oder von einer bevollmächtigten öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Antrag und Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der neuen Grenzen in roter Markierung in 4-facher Ausfertigung. Der Lageplan muss von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Kataster und Vermessung des Kreises Herford angefertigt und mit den neuen Grenzverläufen versehen werden.
Üblicherweise reichen diese Stellen auch den Teilungsantrag für Sie ein.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand der Prüfung (Abstand, Erschließung, Brand- und Schallschutz, usw.).
Sie beträgt gemäß der Tarifstelle 3.1.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebühren-ordnung NRW (AVwGebO NRW) zwischen 50,00 und 500,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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