Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
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Ansprechpartner
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Nach der abschließenden Bearbeitung des gestellten Antrages erhält der Antragsteller lediglich den Gebührenbescheid.
Die eigentliche Teilungsgenehmigung erhält der vom Antragsteller beauftragte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur. Dieser leitet die erteilte Teilungsgenehmigung an das zuständige Katasteramt (Kreis Gütersloh) sowie an das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück weiter. Im Zuge dessen werden vom Katasteramt neue Flurstücksnummern vergeben und im Grundbuch eingetragen.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ein Monat nach Eingang Ihres vollständigen Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022