Grundstücksteilung Genehmigung

    Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Durch Grundstücksteilungen dürfen grundsätzlich keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnungen zuwiderlaufen. In den meisten Ländern ist zur Validierung dieses Sachverhalts keine Genehmigung erforderlich, die Prüfung erfolgt stattdessen auf verwaltungsinterne Initiierung durch das Katasteramt, Grundbuchamt oder die ÖbVI.Ein Ausnahme zu dieser Norm stellen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, welche gemäß §7 BauO NRW ein durch die Bauaufsichtsbehörde erstellten Nachweis über die ordnungsgerechte Teilung des Grundstücks erfordern. Eine solche Genehmigung muss durch den Eigentümer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Für Anliegen dieser Art ist in der Regel das Kreisbauamt zuständig.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisbauamt - Amt 65

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-6502

    Fax: 02261 88-6518

    E-Mail: amt65@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).

    Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück EUR 50 bis 500. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de