Teilungsgenehmigung und Negativzeugnis
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Da eine Grundstücksteilung inhaltlich exakt und vermessungs-technisch einwandfrei durchgeführt werden muss, ist vom Antragsteller ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen. Dieser Fachingenieur berät den Antragsteller und erarbeitet für ihn die erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere den amtlichen Lageplan.
Eine Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 ist nur bei bebauten Grundstücken erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen werden.
Ein Negativzeugnis nach § 7 BauO NRW 2018 kann beantragt werden, wenn entweder das Grundstücks unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt ist.
Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Antragsformular (siehe Downloads / Links)
- Amtlicher Lageplan (mind. 2-fach)
- Ggf. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (mind. 2-fach)
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Landesbauordnung (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hürth
Die Gebühren werden in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022