Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilungsgenehmigung und Negativzeugnis

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Da eine Grundstücksteilung inhaltlich exakt und vermessungs-technisch einwandfrei durchgeführt werden muss, ist vom Antragsteller ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen. Dieser Fachingenieur berät den Antragsteller und erarbeitet für ihn die erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere den amtlichen Lageplan.

    Eine Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 ist nur bei bebauten Grundstücken erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen werden.

    Ein Negativzeugnis nach § 7 BauO NRW 2018 kann beantragt werden, wenn entweder das Grundstücks unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt ist.

    Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7895ad7e862413c4f94048de7f2761de

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (63)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Antragsformular (siehe Downloads / Links)
    • Amtlicher Lageplan (mind. 2-fach)
    • Ggf. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (mind. 2-fach)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Landesbauordnung (BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die Gebühren werden in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de