Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so ist dazu eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW erforderlich. Ein Grundstück gilt bereits als bebaut, wenn die Kellersohle fertiggestellt ist.
Die Teilungsgenehmigung soll sicherstellen, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes entstehen.
Die für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung einzureichenden Unterlagen sind unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführt. Das amtliche Antragsformular ist dort ebenfalls hinterlegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter "Downloads" hinterlegten Merkblatt.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- amtliches Antragsformular
- amtlicher Lageplan (2-fach)
- gegebenenfalls Bauzeichnungen (2-fach)
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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