Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW 2018.
Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch ist nicht mehr erforderlich. Soll ein unbebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, werden planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Negativatteste erteilt. Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Absatz 2 Baugesetzbuch).
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Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, den Sie weiter unten bei "Downloads und Infos" finden.
Das Antragsformular muss von dem*der Bauherr*in, dem*der Eigentümer*in und bei Bedarf von der bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. - Bauzeichnungen
Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Informieren Sie sich bitte über Art und Inhalt der Bauzeichnungen - Baulasten
Im Falle von bauordnungsrechtlichen Verstößen sind diese im Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen. - Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, zu erstellen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem*r öffentlich bestellten Vermessun
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Baulasten, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022