Grundstücksteilung GenehmigungOnline erledigen

    Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. 

    Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dbce87a95358574e84cb759119f42594

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    61.30 - Abteilung Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadionring 17

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Für den Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung benötigen Sie:

    • einen amtlichen Antragsvordruck ( Amtliche Formulare und Vordrucke | Bauportal)
    • amtlicher Lageplan einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in 4-facher Ausfertigung.

     

     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de