Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn
- die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
- eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt worden ist
- Bauzeichnungen, sofern sie für die Beurteilung erforderlich sind
Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Formulare
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Antragsformular: Bauportal NRW
Voraussetzungen
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- Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich, sowie auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist.
- Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 19 Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
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Schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Es erfolgt eine Prüfung, ob die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden z.B. Anträge auf Eintragung der entsprechenden Baulast angefordert.
Sobald die Voraussetzungen für eine Teilung erfüllt sind, wird Genehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, das zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt wird.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
Kosten
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Die Höhe der Gebühr für die Teilungsgenehmigung bzw., das Negativzeugnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022