Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilungsgenehmigungen

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Auf Grundlage der erforderlichen Antragsunterlagen wird planungs- und bauordnungsrechtlich geprüft, ob bzw. unter welchen Bedingungen das Grundstück geteilt werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7895ad7e862413c4f94048de7f2761de

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bodenverkehr und technische Dienste 105.14

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Antrag (Anlage I/5 zu VV BauPrüfVO):

    Dieser muss vom Antragsteller/in und ÖbVI/in im Original unterschrieben sein.

    Bei Firmen, zusätzlich der Firmenstempel und ein HRA-Auszug.

    Bei Prokuristen/Bevollmächtigten, muss entsprechend eine Vollmacht vorliegen.

    2 amtliche Lagepläne (gem. VV BauPrüfVO):

    Diese werden von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in Ihrer Wahl gefertigt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    §7 der Bauordnung von NRW 2018 (BauO NRW 2018)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gemäß AVerwGebO NRW

    Je gebildetes bebautes Grundstück und nach Aufwand der Prüfung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Für die Aufteilung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist R. 105.01 zuständig

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de