Teilungsgenehmigungen
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Auf Grundlage der erforderlichen Antragsunterlagen wird planungs- und bauordnungsrechtlich geprüft, ob bzw. unter welchen Bedingungen das Grundstück geteilt werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Antrag (Anlage I/5 zu VV BauPrüfVO):
Dieser muss vom Antragsteller/in und ÖbVI/in im Original unterschrieben sein.
Bei Firmen, zusätzlich der Firmenstempel und ein HRA-Auszug.
Bei Prokuristen/Bevollmächtigten, muss entsprechend eine Vollmacht vorliegen.
2 amtliche Lagepläne (gem. VV BauPrüfVO):
Diese werden von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in Ihrer Wahl gefertigt.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§7 der Bauordnung von NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
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Gemäß AVerwGebO NRW
Je gebildetes bebautes Grundstück und nach Aufwand der Prüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Aufteilung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist R. 105.01 zuständig
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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