Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung gemäß § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) erforderlich. Eine Teilungsgenehmigung wird ebenfalls benötigt, wenn ein Grundstück geteilt werden soll, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf. Durch die Teilungsgenehmigung wird die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften, z. B. hinsichtlich der Erschließung oder der Grenzabstände, sichergestellt. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018, den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks ist keine Genehmigung der Bauaufsicht erforderlich. Ebenfalls bedarf es keiner Genehmigung, wenn die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person nach § 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 1. März 2005 in der jeweils geltenden Fassung die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung auf Grundlage eines Amtlichen Lageplans bescheinigt hat.
Die Bauaufsichtsbehörde hat auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antragsvordruck oder Nutzung des Online-Formulars
Amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung gemäß § 17 der BauPrüfVO
Bauzeichnungen gemäß § 4 BauPrüfVO soweit zur Beurteilung des Antrags erforderlich (über Art und Inhalt berät Sie die angegebene Kontaktperson)
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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