Grundstücksteilung Genehmigung

    Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Dazu sind Teilungsgenehmigungen oder Zeugnisse zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig. Es müssen zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr, bei den geplanten Grundstücksteilungen, zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung, gesichert sein.

    Digitale Anfragen bitte ausschließlich über die E-Mail-Adresse Abgeschlossenheit-Grundstuecksteilung@amt61.essen.de einreichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-62300

    Fax: +49 201 88-62013

    E-Mail: vermessung@amt62.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-62000

    Fax: +49 201 8862005

    E-Mail: geoinformation@amt62.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück EUR 50 bis 500. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Kontakt:

    E-Mail: Abgeschlossenheit-Grundstuecksteilung@amt61.essen.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de