Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Dazu sind Teilungsgenehmigungen oder Zeugnisse zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig. Es müssen zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr, bei den geplanten Grundstücksteilungen, zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung, gesichert sein.
Digitale Anfragen bitte ausschließlich über die E-Mail-Adresse Abgeschlossenheit-Grundstuecksteilung@amt61.essen.de einreichen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Kontakt:
E-Mail: Abgeschlossenheit-Grundstuecksteilung@amt61.essen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen