Geburt melden
Beschreibung
Hinweise für Unna
Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Christlichen Klinikum Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.
Geburt im Christlichen Klinikum Unna
Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt. Bei der Erstellung der Geburtsanzeige im Krankenhaus bekommen Sie ein Informationsschreiben ausgehändigt, in dem genau erläutert ist, wie das weitere Verfahren zur Beurkundung Ihres Kindes geregelt ist.
Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.
Notwendige Unterlagen für die Geburtsbeurkundung
Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt. Wenn die Eltern verheiratet sind:
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
- Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:
- Personalausweis oder Reisepass
- Neu ausgestellter, beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
- Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
- Geburtsurkunde der Mutter
Wenn die Kindesmutter ledig ist:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung
Anerkennung der Vaterschaft:
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepassund
- Geburtsurkunde
- Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
-wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
o Nachweis über die Namensänderung
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.
Voraussetzungen
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 20 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 23 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 24 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 26 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 32 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 34 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 35 Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
- Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
- Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Unna
- 10 Euro für die Ausstellung der Geburtsurkunde
- 21 Euro für die Namenserklärung, falls gewünscht
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Unna