Geburt melden
Beschreibung
Hinweise für Soest
Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden, Kindergeld beantragen und vieles mehr. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt benötigt?
Wenn Sie nicht verheiratet sind:
- Ihre Geburtsurkunde:n
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie bereits geschieden sind, legen Sie bitte auch die Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und das Scheidungsurteil vor
- Haben Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen, müssen Sie auch die "Bescheinigung über die Wiederannahme" vorlegen
Außerdem wenn der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll:
- die Vaterschaftsanerkennung gegebenfalls Sorgeerklärung
Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Stammbuch der Familie und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- beide Geburtsurkunden
- Eheurkunde
- gegebenfalls Namensrechtliche Erklärungen
Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und/ oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen beim Standesamt vorlegen.
Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.
Urkunden aus dem Ausland unterliegen besonderen Vorgaben.
Wichtig:
Nehmen Sie bitte schon die für Sie zutreffenden Unterlagen mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet wird. Bei Entbindungen im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Sie bitte nach der Geburt Kontakt mit dem Standesamt auf.
Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung mit der Zustimmung von Ihnen sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mit aufgenommen werden. In diesem Fall sollte der Vater Ihres Kindes seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
-wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
o Nachweis über die Namensänderung
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.
Voraussetzungen
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 20 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 23 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 24 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 26 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 32 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 34 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 35 Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
- Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
- Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021