Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden, Kindergeld beantragen und vieles mehr. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt benötigt?

    Wenn Sie nicht verheiratet sind:

    • Ihre Geburtsurkunde:n
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie bereits geschieden sind, legen Sie bitte auch die Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und das Scheidungsurteil vor
    • Haben Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen, müssen Sie auch die "Bescheinigung über die Wiederannahme" vorlegen

    Außerdem wenn der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll:

    • die Vaterschaftsanerkennung gegebenfalls Sorgeerklärung

    Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:

    • Stammbuch der Familie und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
    • beide Geburtsurkunden
    • Eheurkunde
    • gegebenfalls Namensrechtliche Erklärungen

    Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und/ oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen beim Standesamt vorlegen.

    Alle Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.

    Urkunden aus dem Ausland unterliegen besonderen Vorgaben.

    Wichtig:

    Nehmen Sie bitte schon die für Sie zutreffenden Unterlagen mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet wird. Bei Entbindungen im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Sie bitte nach der Geburt Kontakt mit dem Standesamt auf.

    Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung mit der Zustimmung von Ihnen sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mit aufgenommen werden. In diesem Fall sollte der Vater Ihres Kindes seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f75d312c2ce33fa0391cd965505271c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • -wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
      o Nachweis über die Namensänderung

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
    Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de