Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Was ist zu tun?

    Im Evanglischen Krankenhaus Hamm und in der St. Barbara-Klinik in Hamm-Heessen wird der Beurkundungsservice des Standesamtes für Sie vor Ort sein, die Geburtsanzeige entgegennehmen, Ihre Dokumente scannen und im Anschluss Ihnen die Geburtsurkunde mit den dazugehörigen Bescheinigungen für die Krankenkasse, das Kindergeld und das Elterngeld am Folgetag oder nach dem Wochenende zurückbringen.

    Sollte das Krankenhaus zu dem Zeitpunkt schon verlassen worden sein, können die Unterlagen auch per Post zugesandt oder im Standesamt nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.

    In die Geburtsanzeige des Krankenhauses wird zuvor der oder die Vornamen eingetragen, die für Ihr Kind ausgewählt wurden.
    Für die Vornamensgebung benötigt das Standesamt auf dieser Anzeige die Unterschrift der Mutter oder die Unterschriften der verheirateten Eltern.

    Wenn der Wunsch besteht, selbst im Standesamt vorzusprechen, bitten wir um einen Besuch innerhalb einer Woche nach der Geburt.

    Falls beides nicht möglich ist, rufen Sie bitte Ihren angegebenen Ansprechpartner/in an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fdc59438b4f8ceb7db6adf08c45c78cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9180

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    * Bei einer Geburt in einem Krankenhaus zeigt das Krankenhaus dem Standesamt schriftlich die Geburt des Kindes an. Sie dürfen diese Anzeige gern dem Beurkundungsservice (siehe oben) aushändigen oder selbst dem Standesamt überbringen.
    * Bei einer Hausgeburt (oder anderen Geburt außerhalb eines Krankenhauses) Geburtsbescheinigung des Arztes bzw. der Hebamme, die bei der Geburt zugegen waren oder die Mutter nach der Geburt betreut haben. In solch einem Fall bitte auch den Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der die Geburt anmeldet.
    * Schriftliche Erklärung über die Bestimmung des Vornamens oder der Vornamen des Kindes. (Diese Erklärung kann als Bestandteil der Geburtsanzeige abgegeben werden. Verheiratete Eltern müssen bitte beide unterschreiben).
    * Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen auch schriftliche Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens (kann auch als Bestandteil der Geburtsanzeige abgegeben werden und ist auch von beiden Elternteilen zu unterschreiben). Außerdem wenn die Eltern verheiratet sind:
    * Auszug aus dem Eheregister ( früher Familienstammbuch) oder Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) (bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung) u n d
    * wenn die Eheurkunde keine Hinweise auf die Registrierung der Geburt der Eltern enthält, bitte auch die Geburtsurkunden der Eltern (weil das Standesamt am Geburtseintrag der Eltern die Geburt des Kindes vermerken muss). wenn die Mutter ledig ist:
    * Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Mutter (bei Müttern, die im Ausland geboren sind: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetschers, zu finden unter http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/) wenn die Mutter geschieden ist:
    * Geburtsurkunde (wie vor) (bei Müttern, die im Ausland geboren sind: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetschers, zu finden unter http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/) u n d
    * beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (wird beim Standesamt des Heiratsortes geführt) mit einem Vermerk über die Auflösung der Ehe, bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (beides im Original und mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetschers, zu finden unter http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de/).
    Hinweis: Falls diese Scheidung ein Gericht außerhalb von Deutschland ausgesprochen hat, muss diese Scheidung - durch Vorlage bei einem deutschen Gericht oder - innerhalb der EU durch eine bestimmte zusätzliche Bescheinigung für den deutschen Rechtsraum anerkannt werden. Diese Verfahren sind zeitaufwendig. Lassen Sie sich in diesen Fällen unbedingt schon weit vor der Geburt von ihrem Standesamt beraten, damit bei der Geburt Ihres Kindes diese Dinge schon erledigt sind. wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist : o Reisepass jedes ausländischen Elternteils zum Nachweis der Staatsangehörigkeit.
    -Vaterschaftsanerkennungen sollten schon vor der Geburt und - Erklärungen zum Namen des Kindes können schon vor der Geburt abgegeben werden.
    Welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt.  Gebühren: Was kostet das? Kostenlos sind die Beurkundung der Geburt und folgende Bescheinigungen :
    Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke o Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe o Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Kindergeldes o Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
    Eine Gebühr von je 10,00 € entsteht für die Geburtsurkunde für das Stammbuch und bei Bedarf für eine internationale Geburtsurkunde .

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Geburtsurkunde: 10,00 €
    Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig): 10,00 €

    jede Zweitausfertigung jeweils 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-1 Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-3 Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihreskindes#:~: text=Die%20Vaterschaftsanerkennung%20kann%20nu r%20pers%C3%B6nlich,gew%C3%B6hnlichen%20Aufenthalt%20 im%20Inland%20hat Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://broschuerenservice.land.nrw/files/7/7/7739e600ca22594ea 0a1a4710e4cfc0f.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de